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Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmer erheben bei ihrer Abrechnung gemäß Paragraph 19 UStG. keine Umsatzsteuer. Dies muss auf der Rechnung entsprechend vermerkt sein. Eine passende Vorlage können Sie sich auf dieser Seite mit wenigen Klicks downloaden.








Artikelnummer: RV-021 Kategorie:

Beschreibung

Das Ausweisen der im Rechnungsbetrag enthaltenen Umsatzsteuer darf bei der Abrechnung normalerweise nicht fehlen. Eine Ausnahme stellen jedoch sogenannte Kleinunternehmer dar. Diese dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wer fällt unter die Kleinunternehmerregelung?

Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, wird in Paragraph 19 UStG. festgelegt. Maßgeblich für die Akzeptanz durch das Finanzamt sind dementsprechend die steuerpflichtigen Umsätze des Vorjahres sowie des aktuellen Kalenderjahres.

Der Vorjahresumsatz darf maximal 22.000 Euro betragen haben und der im laufenden Jahr zu erwartende Umsatz darf 50.000 Euro nicht überschreiten. Bis 2019 lag die Umsatzgrenze für das vorherige Kalenderjahr noch bei 17.500 Euro.

Wichtig ist dabei, dass sich die angegebenen Werte ausschließlich auf den Umsatz beziehen. Der erzielte Gewinn kann durchaus deutlich niedriger ausfallen und spielt für die Einstufung als Kleinunternehmer keine Rolle. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass beide Grenzen eingehalten werden und sowohl der Umsatz im Vorjahr als auch der zu erwartende Umsatz im laufenden Jahr die genannten Werte nicht übersteigen.

Kleinunternehmerregelung bei Neugründungen

Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, kann natürlich noch keinen Umsatz für das vorangegangene Kalenderjahr vorweisen. In diesem Fall dient der zu erwartende Umsatz des aktuellen Jahres als Bemessungsgrundlage. Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, darf dieser 22.000 Euro nicht übersteigen.

Abrechnung als Kleinunternehmer

Selbstverständlich müssen sich auch Kleinunternehmer an die gesetzlichen Vorgaben halten und in ihren Rechnungen alle erforderlichen Angaben machen. Neben den allgemeinen Pflichtbestandteilen, die in keiner Rechnung fehlen dürfen, zählt dazu insbesondere auch die Angabe des Grunds für das Fehlen der Umsatzsteuer.

Die Nennung des Begriffs Kleinunternehmer ist zu diesem Zweck nicht zwingend erforderlich. Stattdessen reicht es vollkommen aus, in einem Satz auf der Rechnung auf den allgemein bekannten Paragraph 19 UStG. hinzuweisen.

Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer downloaden

Auch als Kleinunternehmer ist eine ordentliche Abrechnung sehr wichtig. Wenn Sie eine passende Vorlage für Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer suchen, können Sie sich auf dieser Seite ein fertiges, frei editierbares Muster herunterladen.