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Muster fristgemäße Kündigung Mietvertrag durch Vermieter

In Deutschland werden Mietverträge in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mieter können so lange in der Wohnung wohnen, bis eine der beiden Vertragsparteien den Mietvertrag kündigt. Das deutsche Mietrecht macht es dem Mieter verhältnismäßig leicht, den Mietvertrag zu kündigen. Möchten Vermieter ihre Rechte mit einer Kündigung durchsetzen, gestaltet sich dies meist schwierig. Möchten Sie Ihrem Mieter fristgemäß kündigen, brauchen Sie einen besonderen Kündigungsgrund. § 573 BGB besagt: „Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.“ Suchen Sie eine Vorlage für die Kündigung eines Mietvertrags, finden Sie auf formulare-gratis.de verschiedene Formulare und Mustervorlagen zum Download. Schauen Sie sich gerne in aller Ruhe um.

Auf folgende Kündigungsgründe können sich Vermieter berufen:

  • Eigenbedarf
  • Zahlungsausfall
  • Fehlende Sorgfaltspflicht

Kündigung wegen Eigenbedarf

Benötigt der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder Angehörige, kann wegen Eigenbedarf kündigen. Dies gilt auch, wenn dadurch sein Arbeitsweg deutlich verkürzt wird, oder er aus beruflichen Gründen eine größere Wohnung benötigt.

Zahlungsausfall

Überweist der Mieter seine Miete fortlaufend nicht pünktlich oder gar nicht, ist eine Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt. Bei einem Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten, ist sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Auch wenn die im Mietvertrag vereinbarte Kaution nicht oder nicht vollständig gezahlt wird, liegt eine Vertragsverletzung vor.

Zahlt der Mieter bei einer außerordentlichen Kündigung seine Rückstände innerhalb von zwei Monaten vollständig zurück, ist die fristlose Kündigung jedoch unwirksam. Es ist daher empfehlenswert, im Kündigungsschreiben hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Fehlende Sorgfaltspflicht

Weitere Kündigungsgründe sind zudem eine fehlende Sorgfaltspflicht oder wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird. Behandelt der Mieter, die Mietsache nicht pfleglich und schonend, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen – er trägt hier allerdings die Beweislast. Bei Anschuldigungen gegen den Mieter sollten deswegen Zeugen benannt werden. Vorab sollte der Vermieter seinen Mieter jedoch abmahnen. Danach ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, sollte der Mieter sein Verhalten nicht ändern. Auch wenn der Mieter in seiner Wohnung unerlaubt ein Gewerbe betreibt, oder er ohne Zustimmung die Wohnung untervermietet, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.

Formale Anforderungen

Bei der Kündigung des Mietvertrages muss der Vermieter formale Vorgaben einhalten:

  • Die Kündigung muss schriftlich, als Brief, erfolgen.
  • Sie muss vom Vermieter unterschrieben sein.
  • Die Kündigung muss sich an alle im Vertrag aufgeführten Mieter richten.
  • Es muss klar hervorgehen, auf welche Wohnung bzw. auf welchen Mietvertrag sich die Kündigung bezieht.
  • Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben genannt werden.
  • Es muss eine Kündigungsfrist gesetzt werden.

Kündigungsfristen für Vermieter

Für die fristgemäßen Kündigung unbefristeter Mietverträge gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Diese richten sich danach, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat.

  • Mietdauer < 5 Jahre – 3 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer 5-8 Jahre – 6 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer > 8 Jahre – 9 Monate Kündigungsfrist

Der Vermieter muss dem Mieter die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zugestellt haben. Erhält der Mieter die Kündigung erst später, verschiebt sich das Auszugsdatum um einen Monat.

Mieter und Vermieter können auch abweichende Kündigungsfristen vereinbaren – diese müssen jedoch für den Mieter günstig sein. Kürzere Kündigungsfristen für Vermieter, sowie längere Kündigungsfristen für Mieter sind nicht erlaubt.

 








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