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Selbstauskunft für Mietbewerber Wohnung

Sofern Sie Ihren potentiellen Vermieter nicht persönlich gut kennen, müssen Sie in aller Regel Nachweise über Ihre Zahlungsfähigkeit erbringen. Das ist mittlerweile die Regel und bei der Wahl neuer Mieter für gewöhnlich ein entscheidendes Kriterium.

Zu diesem Zweck müssen Sie eine sogenannte Selbstauskunft für Mietbewerber ausfüllen. In dieser werden Angaben über Ihr Einkommen sowie Ihre berufliche Tätigkeit gemacht. Darüber hinaus müssen Sie angeben, wer Ihr bisheriger Vermieter ist und ob Sie in den letzten Jahren Zahlungsschwierigkeiten hatten.

Wir haben Ihnen eine Vorlage für die Selbstauskunft für Mietbewerber erstellt. Diese können Sie mit Ihren Daten ergänzen und zusammen mit den im Formular genannten Anlagen zum Besichtigungstermin mitbringen.

Die Vorlage steht Ihnen als am PC ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung.








Beschreibung

Wissenswertes zum Thema Selbstauskunft für Mieter

In der heutigen Zeit ist es meist die Regel, dass ein Vermieter von seinem künftigen Mieter genaue Informationen über dessen finanzielle Verhältnisse haben möchte. Ohne die Abgabe einer solchen Mieterselbstauskunft ist es sowohl bei Wohnungsbaugesellschaften als auch bei privaten Vermietern kaum noch möglich, einen Mietvertrag zu bekommen.

Wir empfehlen allen Mietern daher ihre Mieterselbstauskunft bereits beim Besichtigungstermin mitzubringen. Denn das hilft bei der Schaffung von Vertrauen und sorgt für einen guten ersten Eindruck.

Übliche Inhalte der Selbstauskunft

In einer Mieterselbstauskunft geht es für den potentiellen Mieter darum, Fragen zu familiären, persönlichen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Belangen zu beantworten. Zu den Mindestangaben zählen für gewöhnlich zumindest der ausgeübte Berufe, das Nettoeinkommen, der Arbeitgeber sowie der Familienstand, die Anzahl der Kinder und der Name des aktuellen Vermieters.

Darüber hinaus ist es üblich, dass Fragen zu einer möglichen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie zu Mietrückständen gestellt werden. Oft wird zusätzlich auch noch eine Schufa Eigenauskunft gefordert.

Warum eine Mieterselbstauskunft sinnvoll ist

Vermieter haben immer wieder Probleme mit Mietern. Seien es Mietnomaden oder Mieter, die sich schlicht und einfach weigern, ihre Miete zu zahlen. Einmal eingezogen, ist es schwer diese wieder loszuwerden. Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, dass ein Vermieter wissen möchte, wer sein Eigentum künftig bewohnen wird.

Darüber hinaus helfen ihm Angaben zu Alter und Anzahl von Kindern, vorhandenen Haustieren oder auch lauten Hobbies wie Musikinstrumenten dabei, die richtigen Bewohner für seine Immobilie zu finden. Gerade wenn auch der Eigentümer selbst im Haus wohnt, ist das durchaus verständlich.

Die Abgabe der Mieterselbstauskunft ist freiwillig

Das Gesetz schreibt Mietinteressenten nicht vor, eine Selbstauskunft abgeben zu müssen oder die darin üblichen Fragen in einer anderen Form zu beantworten. Wer dies als Mieter nicht möchte, kann von einem potentiellen Vermieter also nicht dazu gezwungen werden.

Dabei sollte sich jedoch Jeder im Klaren darüber sein, dass das Verweigern einer Mieterselbstauskunft die Chancen auf einen Mietvertrag Richtung Null sinken lässt.

Fragen, die vom Mieter beantwortet werden müssen

Selbstverständlich darf ein Vermieter den Interessenten an seiner Wohnung nicht alles fragen, sondern muss dabei gewisse Grenzen beachten. Schließlich geht es bei einer Mieterselbstauskunft ausschließlich um das Mietverhältnis.

Werden Fragen, die darüber hinausgehen, gestellt, ist der Mietinteressent dazu berechtigt, diese falsch zu beantworten, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen. Ihm darf also zum Beispiel auch nicht gekündigt werden, falls herauskommt, dass er bei einer oder mehreren unzulässigen Fragen die Unwahrheit gesagt hat.

Folgende Informationen muss ein Mieter wahrheitsgemäß angeben:

  • Persönliche Daten wie Name und Anschrift
  • Der Familienstand
  • Anzahl der einziehenden Personen und deren Alter
  • Arbeitsverhältnis und Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen
  • Raucher oder Nichtraucher
  • Mietzahlung durch das Sozialamt
  • Vorhandene Haustiere
  • Bestehende Mietschulden
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Vorliegen einer Einkommenspfändung

Unzulässig sind unter anderem folgende Fragen:

  • Ob Mitgliedschaften in Mietervereinen, Gewerkschaften oder Parteien bestehen
  • Wie die Familienplanung aussieht und ob ein Kinderwunsch vorhanden ist
  • Welcher Nationalität der Mietinteressent angehört
  • Welcher Religion er angehört (Ausnahme: eine Religionsgemeinschaft, wie zum Beispiel die katholische Kirche, ist der Vermieter)
  • Wie die Einkommensverhältnisse der Angehörigen aussehen (außer diese sind Mitmieter oder bürgen für die Miete)
  • Welche Hobbies der Mieter hat oder welche Musik er gerne hört
  • Ob der Mietinteressent eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat
  • Ob Behinderungen oder Erkrankungen bestehen
  • Ob der Mietinteressent vorbestraft ist oder Ermittlungsverfahren gegen ihn laufen
  • Wie sich seine Einnahmen und seine Verbindlichkeiten detailliert darstellen

Ungefragte Aufklärungspflicht

Abgesehen von den Fragen, die in der Mieterselbstauskunft erlaubt sind und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, gibt es einige sogenannte ungefragte Aufklärungspflichten. Das bedeutet, dass der Mietinteressent seinen künftigen Vermieter über diese Dinge informieren muss, auch ohne danach gefragt zu werden.

Eine ungefragte Aufklärungspflicht liegt zum Beispiel vor, wenn die Miete in ihrer Höhe 75 Prozent seines Nettoeinkommens erreicht oder sogar übersteigt. Ebenso muss der Mieter den Vermieter ungefragt darüber informieren, wenn das Sozialamt die Mietzahlungen übernimmt.

Eine weitere ungefragte Aufklärungspflicht besteht, wenn gegen den Mietinteressenten ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Auch das muss er dem künftigen Vermieter mitteilen, ohne dass dieser explizit danach gefragt hat.

Folgen unwahrer Auskünfte

Grundsätzlich ist der Mieter dazu verpflichtet alle zulässigen Fragen der Wahrheit entsprechend zu beantworten. Tut er das nicht, kann der Vermieter das Mietverhältnis unter bestimmten Umständen kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass die falsch beantwortete Frage für das Vertragsverhältnis eine wesentliche Bedeutung hatte. In diesem Fall ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.

Hat ein Mieter jedoch bei unzulässigen Fragen, wie zum Beispiel nach seiner Nationalität, gelogen, drohen ihm hieraus keinerlei Nachteile.

Kostenlose Vorlage für eine Mieterselbstauskunft

Wenn Sie planen, eine Wohnung zu besichtigen, sollten Sie am besten gleich eine Mieterselbstauskunft mitbringen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man diese ohnehin verlangen wird, ist groß.

Nutzen Sie daher doch einfach unsere Vorlage für eine Mieterselbstauskunft, die Sie sich auf dieser Seite kostenlos herunterladen können.