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Rechnungsvorlage für Beratung

Rechnungsvorlagen für die Beratung von privaten Personen, Personen mit Unternehmerstatus oder Unternehmen können durch den Berater als Muster für das Ausstellen von Rechnungen verwendet werden. Beim Schreiben der Rechnung werden alle auf der Vorlage gekennzeichneten Pflichtangaben wie Honorarsumme, Rechnungsnummer oder Leistungszeitraum an das tatsächliche Geschehen angepasst.

Besonderheiten der Rechnungsvorlage bei Beratung

Berater arbeiten als freie Mitarbeiter, Freiberufler oder Selbständige mit und ohne Gewerbeschein. Sie stellen ihre Forderungen in Form einer Honorarrechnung aus. Entsprechend der Honorarhöhe und der Pflicht zum Ausweis von Umsatzsteuer werden unterschiedliche Rechnungsvorlagen benutzt.
– Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 EUR brutto benötigen weniger Pflichtangaben
– Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen eine Honorarrechnung ohne Umsatzsteuer aus und weisen auf diese Befreiung hin.

Privatpersonen können Beratungsleistungen als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung absetzen. In einer solchen Rechnung muss der Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Privatperson klar erkennbar ist. Rechnungsvorlagen geben Platz, um die erbrachten Beratungsleistungen so genau wie möglich zu nennen und eventuell zu beschreiben.

Was beinhaltet eine Rechnungsvorlage für Beratung?

Jede Rechnungsvorlage enthält alle nach § 14 Abs. 4 UStG notwendigen Pflichtangaben für das Ausstellen einer ordnungsgemäßen Honorarrechnung für Berater. Alle Angaben werden durch den Berater für das eigene Unternehmen und den zu berechnenden Beratungsauftrag angepasst. Zusätzlich geben Rechnungsvorlagen Platz für Angaben, die nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Pflichtangaben der Rechnungsvorlage bei Beratung:

  • Name des Beraters oder Beratungsunternehmens mit vollständiger Adresse oder Unternehmensanschrift
  • Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Name und Adresse des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Datum des Leistungszeitraumes
  • Beschreibung der erbrachten Leistung
  • Anzahl der Beratungsstunden und berechneter Stundensatz oder Deklaration als Pauschalhonorar. An dieser Stelle kann auch auf einen vorab geschlossenen Beratervertrag verwiesen werden.
    Honorarbetrag gesamt netto
  • Umsatzsteuer in Prozent und in Euro
  • Honorarbetrag gesamt brutto / Zahlbetrag

Weitere Angaben sind die Nennung eines Zahlungsziels und die Art der gewünschten Zahlung. Bei Überweisung des Honorarkontos auf ein Bankkonto muss die Kontonummer angegeben werden.

Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Beraters
  • Ausstellungsdatum
  • Art und Umfang der Beratung
  • Honorar und Steuerbetrag in einer Summe. Honorare mit unterschiedlichen Steuerbeträgen werden in getrennten Summen ausgewiesen
  • Steuersatz oder im Fall der Steuerbefreiung der Hinweis auf § 19 Absatz 1 UStG

Wann benötigt wer eine Rechnungsvorlage für Beratung?

Auftraggeber mit Unternehmerstatus benötigen eine ordnungsgemäße Honorarrechnung für ihre Buchhaltung. Private Auftraggeber reichen diese mit der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten ein. Rechnungsvorlagen helfen, eine professionelle Rechnung mit allen notwendigen Angaben zu erstellen. Sie können von den Beratern für das Ausstellen der Rechnung als Muster verwendet werden.

Berater sollten sich bereits zu Beginn ihrer Beratertätigkeit mit den Pflichtangaben bei Honorarrechnungen vertraut machen und wissen, welche Art der Honorarrechnung sie ausstellen müssen.








Artikelnummer: RV-014 Kategorie: