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Rechnungsvorlage für EU-Lieferung

Bei Lieferungen ins EU-Ausland sind einige Besonderheiten bei der Erstellung einer Rechnung zu beachten. Ansonsten kann es passieren, dass die Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Das kann im Nachhinein zu Problemen führen. Informieren Sie sich daher schon im Vorfeld, wie eine korrekte EU-Rechnung aussehen muss. Eine passende Mustervorlage können Sie zudem hier herunterladen.

Was ist eine Rechnungsvorlage speziell für EU-Lieferungen?

Wenn Sie eine Rechnung an einen deutschen Auftraggeber schreiben, müssen Sie darin die Umsatzsteuer ausweisen, sofern Sie nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen. Die Steuer wird seit 1.01.2010 immer dort abgeführt, wo der Auftraggeber seinen Sitz hat. Ist dieser in Deutschland ansässig, müssen Sie folglich die Umsatzsteuer ausweisen.

Sitzt Ihr Auftraggeber beispielsweise in Österreich, so muss die Steuer dort abgeführt werden. Sie verzichten dann darauf, die Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen.

Diese Besonderheiten sind zu beachten

Zunächst müssen Sie wissen: Hier handelt es sich um eine Rechnungsvorlage für EU-Länder. Nicht alle europäischen Länder sind auch Mitglied in der EU. Informieren Sie sich daher vor Rechnungsstellung, sofern Sie sich unsicher sind, ob das Zielland bzw. das Land des Leistungsempfängers EU-Mitgliedsstaat ist.

Für Unternehmer, deren Kunden ebenfalls Unternehmer sind:

Neben der Tatsache, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird, ist das Reverse-Charge-Verfahren eine weitere Besonderheit einer EU-Rechnungsvorlage. Die Steuerschuldnerschaft wird mit diesem Verfahren umgekehrt. Anwendung findet das Reverse-Charge-Verfahren aber nur bei Dienstleistungen ins EU-Ausland. Der Leistungsempfänger dieser Dienstleistung, also Ihr Kunde, ist selbst für die Abfuhr der Steuer zuständig. Er muss den Steuersatz anhand seiner in seinem Land geltenden Steuersätze selbst ermitteln, bei seinem Finanzamt angeben und im Rahmen der Vorsteuer abführen. Damit haben Sie als Dienstleister nichts zu tun. Jedoch müssen Sie in Ihrer Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren explizit hinweisen.

Handelt es sich um eine Warenlieferung ins Ausland, entfällt die Steuer. Vorausgesetzt, die Waren werden tatsächlich von Deutschland in das europäische Ausland geliefert. Damit das Finanzamt die Rechnung anerkennt, müssen Sie auf dieser vermerken, dass es sich um eine „innergemeinschaftliche Lieferung“ handelt.

Nur Sie sind Unternehmer, der Kunde ist Privatperson, Freiberufler oder Kleinunternehmer:

Die Umsatzsteuerpflicht bleibt in Deutschland bestehen. Sie müssen dann die Umsatzsteuer wie bei einer Inlandsrechnung ausweisen und selbst abführen.

Sie sind Kleinunternehmer:

Gilt für Sie die Kleinunternehmerregelung, weisen Sie die Rechnung nach §19 UStG aus. Da Sie ohnehin keine Umsatzsteuer abführen müssen, müssen Sie diese folglich auch nicht in Ihrer Rechnung angeben. Unabhängig davon, ob der Kunde selbst Unternehmer oder eine Privatperson ist.

Was muss eine Rechnung für eine EU-Lieferung beinhalten?

Wie eine Rechnung auszusehen hat, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird, ist klar definiert. Hinweise zu einer „innergemeinschaftlichen Lieferung“ oder zum Reverse-Charge-Verfahren dürfen keinesfalls fehlen, sofern diese Anwendung finden. Weiterhin gelten folgende Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift des Unternehmens, welches die Rechnung erstellt
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Umsatzsteuer-ID (EU VAT number) und Steuernummer (VAT number)
  • Ab 10.000 Euro Rechnungswert die USt.-ID des Kunden
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Datum der Lieferung bzw. der Leistung
  • Art und Umfang der Leistung (Menge)
  • Warenpreis bzw. Entgelt für die Leistung als Nettobetrag, ggf. Umsatzsteuer und Bruttobetrag

Ihre Umsatzsteuer-ID müssen Sie immer angeben, wenn Sie nicht als Kleinunternehmer oder Freiberufler gelten.

Wann wird eine Rechnungsvorlage für eine EU-Lieferung benötigt?

Möchten Sie Waren oder Dienstleistungen in andere EU-Länder liefern, müssen Sie die Vorgaben der Rechnungsstellung unbedingt beachten. Unsere Muster-Rechnungsvorlage für EU-Lieferungen beinhaltet alles, was hierfür wichtig ist. So haben Sie einen guten Anhaltspunkt, wie eine EU-Rechnung auszusehen hat und können keine wichtigen Angaben vergessen. Die Vorlage lässt sich selbstverständlich auf Ihre Zwecke individualisieren und eignet sich daher für alle, die eine Lieferung in andere EU-Länder per Rechnung ausweisen müssen.








Artikelnummer: RV-017 Kategorie: