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Rechnungsvorlage für Musiker & Bands

Eine Rechnungsvorlage für Musiker und Bands enthält bereits alle wichtigen Punkte und Details, die dort angegeben werden müssen. Sie muss also nicht mehr umständlich selbst erzeugt oder mit einer Software erstellt werden. Stattdessen müssen nur noch die erforderlichen Daten eingetragen werden.

Besonderheiten der Rechnungsvorlage für Musiker und Bands

Da musikalische Beiträge als Grundbedürfnis angesehen werden, wird die Rechnungsvorlage für Musiker und Bands mit sieben Prozent Umsatzsteuer (aktuell mit fünf Prozent aufgrund der Corona-Krise) ausgewiesen. Bei der Rechnung wird die Umsatzsteuer einzeln aufgeführt.

Was beinhaltet eine Rechnungsvorlage für Musiker und Bands?

Zunächst einmal müssen Name und Adresse des Erstellers eingetragen werden. Außerdem sind Name und Adresse des Empfängers mitzuteilen. Auch das Rechnungsdatum muss eingetragen werden. Viel mehr Rechnungsersteller als gedacht vergessen die Angabe des Datums. Es ist aber für das Finanzamt besonders wichtig. Des Weiteren ist das Rechnungsdatum auch relevant, falls der Betrag verspätet oder nicht beglichen wird. Hierdurch lässt sich der Zahlungsverzug klar definieren und auf dieser Grundlage Mahnungen erstellen.

Ebenso ist der Leistungsumfang auf der Rechnung anzugeben. Es muss also aufgeführt werden, wobei es sich bei dem Auftritt genau handelte. Zudem müssen Fahrtkosten und Spesen auf der Rechnung deklariert werden. Ort und Datum der Vorstellung müssen auch angegeben werden. Diese Angaben sollten so genau wie möglich erklärt werden, da das bei Streitigkeiten eine große Hilfe ist.

Bei Bedarf kann auch eine Rechnungsnummer vergeben werden, ist aber nicht zwangsläufig erforderlich. Der Gesamtbetrag, die Zahlungsbedingungen, also das Zahlungsziel, gehören auf die Rechnungsvorlage für Musiker und Bands. Zahlungsziel und der Zeitpunkt Leistungserbringung sollten nicht zu weit auseinanderliegen. In der Regel entscheiden sich Musiker und Bands für ein Zahlungsziel von vierzehn Tagen.

Vorteilhaft ist es, die Bankverbindung anzugeben, damit der Betrag per Überweisung auf das Konto des Erstellers eingeht. Bei Barzahlung ist das selbstverständlich nicht erforderlich.

Wenn Umsatzsteuerpflicht besteht, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgeführt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der Künstler ein eigenes Gewerbe angemeldet hat. Die Steuernummer, die sich von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheidet, gehört auf die Rechnungsvorlage für Musiker und Bands. Des Weiteren wird auf der Rechnungsvorlage vermerkt, dass das Rechnungsdatum identisch mit dem Datum der Leistungserbringung ist.

Bei Umsatzsteuerpflicht wird diese ausgewiesen, falls keine Pflicht besteht erfolgt der Zusatz über die Befreiung dieser Pflicht.

Pflichtangaben der Rechnungsvorlage für Musiker und Bands

Zu den Pflichtangaben gehören die Namen und Adressen, des Erstellers und Empfängers. Zudem muss unbedingt das Rechnungsdatum auf der Vorlage vermerkt sein. Ebenso ist es notwendig, den kompletten Leistungsumfang auf der Rechnung aufzuführen. Dazu zählen auch Spesen und Fahrtkosten sowie Datum der Vorführung und Ort.

Darüber hinaus ist der Gesamtbetrag für die erbrachten Leistungen auszuweisen. Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Rechnungsvorlage für Musiker und Bands. Das Zahlungsziel und das Datum der Performance sollten nicht lange auseinanderliegen. Es empfiehlt sich ein Zahlungsziel von vierzehn Tagen.

Die Rechnungsvorlage muss bei Umsatzsteuerpflicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten, ebenso wenn ein Gewerbe angemeldet ist. In jedem Fall muss die Steuernummer aufgeführt werden, die sich von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheidet.

Weitere Pflichtangabe ist der Hinweis darauf, dass das Rechnungsdatum dem Datum der Leistungserbringung gleicht. Das ist für die Abrechnung beim Finanzamt ein wichtiges Detail.

Bei Umsatzsteuerpflicht wird diese gesondert auf der Rechnung ausgewiesen, bei Umsatzsteuerbefreiung muss darauf hingewiesen werden.

Wann benötigt wer eine Rechnungsvorlage für Musiker und Bands?

Musiker und Bands müssen nicht immer grundsätzlich eine Rechnung erstellen. Ob es notwendig ist, hängt vom Umfang, der Art und der Bezahlung des Auftritts ab. Wird bei einem Auftritt Geld für den Künstler gesammelt, ist das Erstellen einer Rechnung nur schwer möglich, da die Bezahlung anonym erfolgt. Bei Festgagen müssen allerdings Rechnungen erstellt werden.

Dennoch muss der ersammelte Verdienst dem Finanzamt angegeben werden.








Artikelnummer: RV-010 Kategorie: