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Rechnungsvorlage Mahnung








Artikelnummer: RV-023 Kategorie:

Beschreibung

Eine Mahnung wird häufig auch Zahlungserinnerung oder Reminder genannt. Sie dient dem Zweck, einen Schuldner förmlich in Verzug gesetzt wird. Dies ist in der Regel notwendig, wenn eine offene Rechnung nicht fristgemäß bezahlt wurde. Hierbei sollte man diese jedoch Vorsicht walten lassen, denn manche Kunden versäumen auch versehentlich den vorgeschriebenen Termin und zahlen unmittelbar danach. Insofern werden die meisten Mahnungen erst Wochen nach dem vorgeschriebenen Zahlungsziel verschickt.

Besonderheiten der Mahnung

Besonders ist an Mahnungen, das im zweifelsfrei Mahngebühren oder Verzugszinsen anfallen können. Meist werden in der ersten Mahnung jedoch keine Kosten erhoben, sondern ab der zweiten Mahnung ist es üblich, dass Mahngebühren erhoben werden. Hierbei muss man jedoch beachten, dass es für Mahngebühren individuelle Obergrenzen gibt, die für den Bereich des jeweilig zuständigen Oberlandesgerichts gelten. Die Mahnkosten belaufen sich lediglich auf die Kosten für Papier und Versand. Jedoch kann der Gläubiger auch ein Inkassounternehmen beauftragen, das für den Gläubiger die Summe eintreibt. Hierbei können dann immense Kosten entstehen. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozent über dem Basiszinssatz, auf das Jahr gerechnet.

Was beinhaltet eine Mahnung?

Um jemanden rechtssicher abmahnen zu können, ist es wichtig, dass gewisse Formalien erfüllt werden. Zum einen muss für den Schuldner ersichtlich sein, dass es sich um eine Mahnschreiben handelt. Zum anderen sollten sowohl von Gläubiger, als auch vom Schuldner, Name, Anschrift und Firma angegeben sein. Des Weiteren ist es sinnvoll zur einwandfreien Identifizierung auch eine eventuelle Kundennummer anzuführen. In Bezug auf den noch zu zahlenden Betrag, sollte man darauf achten, dass man sich auf die Rechnung inklusive Rechnungsdatum bezieht. Ebenso sollte die Höhe der Forderung niedergeschrieben sein. Verzugszinsen oder Mahngebühren sollten extra aufgeführt werden. In jedem Fall sollte man eine Zahlungsfrist setzen, die durch ein Datum definiert ist. Bei unbaren Zahlungen ist es sinnvoll die Kontodaten anzugeben.

Pflichtangaben der Mahnung

Mahnungen sind von Gesetzes wegen an keine Form gebunden. Um jedoch Beweis über ein zugestelltes Mahnschreiben führen zu können, ist es üblich, dass die Mahnung schriftlich erfolgt. Pflicht ist lediglich eine Aufforderung zur Zahlung des offenen Betrages. Nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) diese lediglich unzweideutig sein.

Wann bekommt wer eine Mahnung?

Ein Schuldner erhält Mahnungen von einem Gläubiger, wenn er das vorgegebene Zahlungsziel verpasst hat. Meist folgt im Voraus eine Zahlungserinnerung, die freundlich formuliert ist, da es sein kann, dass das Ausbleiben der Zahlung ein Versehen ist. Im Anschluss startet das Mahnverfahren. Während bei der ersten Mahnung noch keine Kosten für das Verfahren anfallen, so sieht dies bei der Zweiten und Dritten anders aus. Der Gläubiger kann hierbei sogar ein Inkassobüro beauftragen. Dieses treibt dann das Geld vom Schuldner ein. Die Kosten für den Schuldner sind bei der Einschaltung eines Inkassobüros jedoch deutlich höher.