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Muster Sonderkündigung Mietvertrag durch Mieter

Mit einer Sonderkündigung können Mieter mit einer verkürzten Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag austreten oder ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig beenden. Für die nächsten Angehörigen oder die Erben von Verstorbenen gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Erfahren Sie hier, wann eine Sonderkündigung in Frage kommt und laden Sie sich direkt die passende Vorlage herunter!

Sonderkündigung des Mietvertrages im Todesfall

Eine Sonderkündigung ist die Beendigung eines Mietvertrages aufgrund besonderer Umstände. Ein häufiger Fall ist beispielsweise der Tod des Mieters. Der Mietvertrag wird durch den Tod nicht automatisch beendet. Lebens- oder Ehepartner können das Mietverhältnis in eigenem Namen weiterführen, müssen es aber nicht. Sie haben, genau wie die Erben, das Recht, den Mietvertrag selbst zu kündigen, nämlich per Sonderkündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach dem Tod ausgesprochen werden.

Obwohl es sich dabei um eine Sonderkündigung handelt, gilt hier dennoch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Profitieren können von dieser Kündigungsfrist vor allem jene, die einen befristeten Mietvertrag kündigen.

Modernisierung als Grund für Sonderkündigung

Steht eine Modernisierung und Mieterhöhung des Mietobjekts an, hat der Mieter das Recht, eine Sonderkündigung einzureichen. Hier greift eine besondere Frist: Nachdem Sie als Mieter die Ankündigung über Modernisierung und folgender Mieterhöhung erhalten haben, können Sie bis Ende des übernächsten Monats kündigen. Kommt das Schreiben bei Ihnen beispielsweise vor dem 15. April an, können Sie bis zum 31. Mai kündigen und müssen bis 30. Juni ausziehen.

Wird lediglich die Miete erhöht, ohne vorherige Modernisierungsmaßnahmen, beträgt die Kündigungsfrist im Rahmen einer Sonderkündigung 2 Monate statt der regulären 3 Monate.

Wichtig zu wissen ist, dass die Information über eine Modernisierung immer 3 Monate im Voraus beim Mieter eingehen muss.

Nicht jede Modernisierung rechtfertigt eine Sonderkündigung

Ist der Umfang der Modernisierung erheblich, ist eine Sonderkündigung möglich. Werden aber nur kleine Schönheitsreparaturen vorgenommen, können Sie den Mietvertrag nicht vorzeitig beenden. Lässt der Vermieter beispielsweise nur die Elektrogeräte der Einbauküche austauschen, ist das kein Grund für eine Sonderkündigung. Anders sieht es aus, wenn umfangreiche Badsanierungen oder sogar eine vollständige Sanierung des Mietobjekts geplant sind.

Sonderkündigung bei befristeten Mietverträgen

Mietverträge auf Zeit, also befristete Mietverhältnisse, können Sie nur per Sonderkündigung oder fristloser Kündigung vorzeitig beenden. Unbefristete Mietverträge hingegen können Sie immer per ordentlicher Kündigung beenden.

Für befristete Mietverträge gibt es einen weiteren Punkt für eine Sonderkündigung, der für unbefristete Verträge aufgrund der ohnehin gewährten Möglichkeit zu kündigen, keine Rolle spielt. Möchten Sie Ihre (befristete) Wohnung untervermieten, erhalten aber hierfür keine Zustimmung von Ihrem Vermieter, dürfen Sie das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorzeitig kündigen.








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