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Muster fristlose Kündigung Mietvertrag durch Mieter

In der Regel endet ein Mietvertrag auf zwei Arten: Entweder wird er fristgerecht gekündigt oder die Mietdauer wird direkt vertraglich festgehalten und läuft zu einem bestimmten Datum ab. Doch unter gewissen Umständen kann ein Mietvertrag auch fristlos gekündigt werden. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema und welche Gründe eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Definition ordentliche und außerordentliche Kündigung

Möchten Sie zum 1.10. eine neue Wohnung beziehen und Sie kündigen Ihre alte Wohnung fristgerecht 3 Monate vorher, ist dies beispielsweise eine ordentliche Kündigung. Umgekehrt kann ebenso Ihr Vermieter ordentlich kündigen, sofern er die Fristen einhält und alle anderen Voraussetzungen für die Beendigung des Mietvertrages rechtlich nicht zu beanstanden sind.

Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung ist hingegen die Beendigung eines Vertrages ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Die Frist von mindestens 3 Monaten müssen Sie nicht einhalten. Es müssen aber wichtige Gründe vorliegen, die eine Weiterführung des Mietverhältnisses, in diesem Fall für den Mieter, unzumutbar machen. Liegen keine wichtigen Gründe vor, kann der Vermieter die Kündigung rechtlich anfechten. Im schlimmsten Fall kann das für Sie sehr teuer werden.

Das rechtfertigt eine außerordentliche / fristlose Kündigung

Sowohl Mieter als auch Vermieter haben laut BGB §543 das Recht, aus wichtigem Grund das Mietverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen Frist zu beenden. Welche Gründe hier tatsächlich gelten, ist im Einzelfall zu klären. Nicht selten müssen sich die Gerichte damit befassen, ob die Gründe ausreichend sind.

Folgende Gründe können zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung vorliegen:

  • Es besteht in der Wohnung / Mietsache eine Gesundheitsgefährdung (beispielsweise durch Schimmel)
  • Der Mieter wird durch andere Mieter oder den Vermieter selbst erheblich belästigt und der Hausfrieden ist nachhaltig gestört
  • Die Mietsache kann nicht vertragsgemäß genutzt werden

Gegebenenfalls kommen weitere Gründe in Frage. Ist die Situation unklar, sollten Sie sich vor Aussprechen der Kündigung über die rechtliche Situation informieren, etwa bei einem Mieterverein.

Diese Gründe zählen nicht

Nicht gültig ist die fristlose Kündigung eines Ladenlokals, wenn durch fehlende Einnahmen ein niedriger Ertrag oder sogar eine Existenzgefährdung vorliegt. Auch Bauarbeiten sind normalerweise kein wichtiger Grund, wenn der Zugang zum Gebäude und dessen Nutzung dadurch dennoch möglich ist.

Der Grund muss im Kündigungsschreiben nicht aufgeführt werden

Wieso die fristlose Kündigung ausgesprochen wird, müssen Sie als Mieter in dem Schreiben selbst nicht angeben. Wird der Fall aber vor Gericht behandelt, weil der Vermieter die Kündigung nicht anerkennt, müssen Sie dort die Situation schildern. Es darauf ankommen zu lassen, obwohl kein wichtiger Grund vorliegt, ist nicht empfehlenswert. Die wenigsten Vermieter akzeptieren eine fristlose Kündigung und wählen den juristischen Weg.

Abmahnung erforderlich

Bevor Sie fristlos kündigen, müssen Sie dem Vermieter eine angemessene Zeit geben, um das bestehende Problem zu beseitigen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, dürfen Sie die fristlose Kündigung aussprechen. Es empfiehlt sich, diese Abmahnung schriftlich beim Vermieter einzureichen, damit Sie diese unter Umständen vor Gericht vorlegen können. Einfach fristlos zu kündigen, ohne dass dem Vermieter die unzumutbare Situation bekannt ist, ist nicht zulässig.








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