Kaufvertrag Garage
Der Verkauf einer Garage kann zwar natürlich per Handschlag besiegelt werden. Allerdings sollten Sie es bei diesem nicht belassen. Immerhin gibt es beim Verkauf einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen.
Aus diesem Grund sollte der Kauf auch zwingend in Schriftform festgehalten werden. Ein Kaufvertrag für die Garage gibt beiden Seiten Rechtssicherheit und regelt getroffene Vereinbarungen für Jeden nachvollziehbar.
Hierbei gibt es einige Punkte zu berücksichtigen. Unter anderem sollte der Vertrag die vollständigen Daten beider Parteien, wozu auch die Personalausweisnummern zählen, enthalten.
Überlassen Sie hier nichts dem Zufall und verwenden Sie die kostenlose Vorlage für einen Garagen Kaufvertrag, welche wir Ihnen auf unserem Portal als Download zur Verfügung stellen.
Diese können Sie sowohl als am PC ausfüllbare PDF-Datei, als auch als frei editierbares Word-Dokument (Format: Word 1997 – 2004) herunterladen, sodass eventuelle Änderungen Ihrerseits kein Problem darstellen.
Beschreibung
Der Kaufvertrag für eine Garage, ist dem „normalen“ Immobilienkaufvertrag sehr ähnlich. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, bei einem Garagen-Kaufvertrag, die hervorgehoben werden sollten:
- Einerseits ist eine genaue Beschreibung des Standorts wichtig. Noch präziser als bei Immobilien muss die Garage eindeutig identifizierbar sein. Wenn sich am Ende herausstellt, dass es die vierte Garage von links und nicht die fünfte ist, ist der gesamte Vertrag ungültig.
- Ein klarer Übergabezeitpunkt ist ebenfalls wegen des Gefahrenübergangs sehr wichtig. Wenn Sie einen Vertrag mit dem heutigen Datum abschließen und es noch Dinge von Ihnen in der Garage gibt, kann der neue Besitzer diese mit Ihrem Segen frei entsorgen.
- Es ist auch sehr wichtig, in welchem Zustand sich die Garage befindet. Ist dies nicht genau erfasst, kann der Käufer später einen Wasserschaden geltend machen, z.B. wenn er nachweisen kann, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand und nicht vertraglich erfasst wurde.
Selbstverständlich kann auch vereinbart werden, dass der Verkäufer die Haftung für bestehende Sachmängel übernimmt. Dies sollte sich natürlich auch im Kaufpreis widerspiegeln. Dabei ist eine präzise und rechtlich einwandfreie Formulierung im Kaufvertrag für die Garage wichtig. Zu allgemeine und vage Beschreibungen machen den Verkäufer haftbar.