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Kaufverträge

Die gesetzlichen Bestimmungen für Kaufverträge sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten. Sie regeln das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer sowie welche Pflichten diese zu erfüllen haben.


Wichtige Inhalte für den Kaufvertrag

Um Probleme und Missverständnisse zu vermeiden und beiden Vertragsparteien Rechtssicherheit zu geben, ist es wichtig, dass im Kaufvertrag alle notwendigen Details geregelt werden.

Dazu gehören insbesondere die folgenden Punkte:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Eine genaue Beschreibung der Kaufsache (Art, Menge, usw.)
  • Das Lieferdatum, beziehungsweise der Übergabetermin
  • Der Netto-Kaufpreis, die Mehrwertsteuer sowie der Gesamtbetrag
  • Zahlungsbedingungen (zum Beispiel Vorkasse, auf Rechnung oder in bar bei Übergabe)
  • Eventuell ein Ausschluss der Sachmängelhaftung
  • Das Datum, an dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde

Welche Form muss ein Kaufvertrag haben?

Prinzipiell kann ein Kaufvertrag formfrei abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass auch eine mündliche Vereinbarung möglich und gültig ist. Das gilt jedoch nur für bewegliche Sachen, egal ob diese neu oder gebraucht sind.

Anders sieht es bei Immobilien aus. Da hier stets die Beurkundung durch einen Notar erforderlich ist, muss der Kaufvertrag in diesem Fall zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Denn ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilien-Kaufvertrag nicht wirksam.

Warum die Schriftform dennoch empfehlenswert ist

Unabhängig von der Tatsache, dass ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, empfehlen wir jedoch stets der Schriftform den Vorzug zu geben. Das hat ganz einfach den Grund, dass nur mit einem schriftlich geschlossenen Vertrag alle getroffenen Vereinbarungen nachvollziehbar bleiben.

Kommt es nach dem Kauf zu Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, bietet ein schriftlicher Kaufvertrag die notwendige Sicherheit und kann notfalls auch bei einem Rechtsstreit als Beweismittel genutzt werden.

Wurde hingegen nur ein mündlicher Vertrag geschlossen, sieht das anders aus. In diesem Fall steht Wort gegen Wort, was viel Raum für Missverständnisse bietet.

Das gilt übrigens auch für Verkäufe zwischen Privatpersonen. Auch hier empfehlen wir einen schriftlichen Kaufvertrag zu nutzen. Ob es sich bei der Kaufsache nun um ein gebrauchtes Kraftfahrzeug oder die alte Einbauküche handelt, spielt dabei keine Rolle.

Ein schriftlicher Kaufvertrag hilft auch Privatleuten dabei, Probleme zu vermeiden und das Geschäft reibungslos abzuwickeln.

Haftung bei Mängeln an der Kaufsache

Der Verkäufer hat neben der Übergabe der Ware auch dafür Sorge zu tragen, dass diese frei von Mängeln ist. Das betrifft sowohl Sachmängel als auch Rechtsmängel. Ein Sachmangel liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Ware beschädigt ist und deshalb nicht wie vorgesehen genutzt werden kann. Ein Rechtsmangel ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer und daher nicht zum Verkauf berechtigt ist.

Im Falle eines Mangels hat der Käufer das Recht von seinen Mängelrechten Gebrauch zu machen. Dazu zählt insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, durch welches der Verkäufer den Mangel entweder beseitigen oder die erneute Lieferung einer mangelfreien Sache als Ersatz veranlassen muss.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer zudem Schadens- und Aufwandersatz oder auch eine Minderung des Kaufpreises fordern, sowie vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Mängelhaftung ist auf eine Dauer von zwei Jahren (Gewährleistung) beschränkt.

Fazit

Wenn Sie etwas nicht mehr benötigen, bietet es sich an, dies zu verkaufen. Das können ganz unterschiedliche Dinge sein. Ein altes Handy ist dabei ebenso möglich, wie die zu klein gewordene Kleidung Ihrer Kinder oder auch Ihr gebrauchtes Auto.

Allerdings vergessen viele Menschen beim Verkauf gebrauchter Gegenstände, dass dies durchaus zu Problemen führen kann. Missverständnisse können schnell entstehen, sodass Ärger praktisch vorprogrammiert ist.

Vermeiden lässt sich dies nur, indem Sie einen Kaufvertrag abschließen. Das mag sich zwar, insbesondere bei kleineren Beträgen, umständlich anhören. Eine schriftliche Vereinbarung gibt jedoch sowohl Ihnen als auch dem Käufer Sicherheit.

Die Konditionen lassen sich so genau festhalten, sodass es im Nachhinein zu keinen Diskussionen kommen kann. Je nachdem, was Sie verkaufen möchten, muss Ihr Vertrag unterschiedliche Angaben enthalten. Es ist also wichtig, dass Sie die richtige Vorlage verwenden.

Kostenlose Musterverträge als Download

Um Sie bei Ihrem Privatverkauf zu unterstützen, stellen wir Ihnen auf unserem Portal eine Reihe verschiedener Musterverträge für unterschiedliche Zwecke zur Verfügung.

Bei uns finden Sie unter anderem Kaufverträge für Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, Motorräder oder auch Wassersportfahrzeuge. Darüber hinaus haben wir aber auch Vorlagen für den Verkauf von Garagen, gebrauchten Einbauküchen sowie einen Kleingarten Kaufvertrag für den Pächterwechsel in unserem Programm.

Und auch wenn Sie Ihre Webseite sicher verkaufen möchten, werden Sie bei uns fündig.

Überlassen Sie also nichts dem Zufall und nutzen Sie unsere kostenlosen Vorlagen. Sie können sich alle Verträge gratis herunterladen. Dabei können Sie zwischen zwei Versionen wählen. Entweder Sie nutzen die PDF-Datei, welche Sie am PC ausfüllen und mit Ihren Daten ergänzen können. Oder Sie verwenden das Word-Dokument im Format Word 1997 – 2004. Dieses können Sie frei bearbeiten und auf Wunsch Ergänzungen vornehmen oder Teile des Vertrags entfernen.

(Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit der hier zum Download bereitgestellten Vorlagen.)

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